Altautoverwertung
Umweltprämie
Haben Sie ein Altfahrzeug zu verschrotten und möchten die Umweltprämie der Bundesregierung nutzen? Dann müssen Sie folgende Punkte genau beachten.
1) Halten Sie sich genau an den Gesetzestext
2) Lassen Sie sich beraten
3) Bauen Sie keine Teile aus dem Fahrzeug aus (Achse, Motor usw.)
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist ab sofort eine Telefon-Hotline
geschaltet. Dort werden unter Telefon: 030 346 465 470 * weitere Fragen beantwortet.
*Für Anrufe auf diese Nummer fallen Ihre Festnetzgesprächskosten an.
Informationen:
Allgemeine Infos zur Umweltprämie: verschrottungspraemie.pdf [41 KB]
Allgemeine Infos für KFZ - Händler: altfahrzeugevannahmestellen.pdf [10 KB]
FAQ der Umweltprämie: faqumweltpraemie.pdf [30 KB]
Föderrichtlinie: foederrichtlinieumweltpraemie.pdf [25 KB]
Ihre Adresse für eine ordentliche Entsorgung
Gerne nehmen wir Ihr Altauto an. Sie erhalten einen für die Abmeldung Ihres Fahrzeugs notwendigen Entsorgungsnachweis.
Haben Sie fragen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Auszug aus dem Gesetztestext
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Altfahrzeug V - Verordnung Merkblatt Verschrottung eines PKW Am 01.07.2002 trat die Altfahrzeugverordnung in Kraft, mit der eine umweltfreundliche Entsorgung von Personenkraftwagen sichergestellt werden soll. Wann muss ich die Altfahrzeugverordnung beachten? 1. Bei Verschrottung des Fahrzeuges 2. Bei jeder endgültigen Stilllegung des Fahrzeuges Für welche Fahrzeuge gilt die Altfahrzeugverordnung? Pkw mit höchstens 9 Sitzplätzen, Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zul. Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge (keine dreirädrigen Kräder) Wenn ein Fahrzeug einem Verwertungsbetrieb überlassen worden ist, muss der Halter oder der Eigentümer unter Vorlage eines Verwertungsnachweises (erhältlich beim Verwertungsbetrieb) bei der Zulassungsbehörde das Fahrzeug endgültig stilllegen/abmelden. Wenn das Fahrzeug nicht als Abfall oder im Ausland entsorgt wurde, muss der Halter oder Eigentümer dies der Zulassungsbehörde formlos erklären und das Fahrzeug ebenfalls endgültig stilllegen/abmelden. Die Zulassungsbehörde überprüft im Verwertungsnachweis die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zum Fahrzeug und zum Halter/Eigentümer und gibt den Verwertungsnachweis mit dem vorgesehenen Bestätigungsvermerk zurück. |









