Glas- und Mineralwolle
Abfallbeschreibung: Mineralfaserabfälle (Mineralwolle, Glaswolle, Steinwolle)
Mineralfaserabfälle bestehen aus künstlichen Mineralfasern wie Mineralwolle, Glaswolle oder Steinwolle und fallen bei Bau-, Sanierungs-, Umbau- oder Rückbauarbeiten an Gebäuden und technischen Anlagen an. Typische Anfallformen sind Dämmplatten, Dämmmatten, Rohrisolierungen oder lose Dämmstoffe.
Das Material liegt in faseriger, leichter Form vor. Aufgrund der Faserstruktur besteht ein Gesundheitsrisiko durch Staubentwicklung; daher sind geeignete Schutzmaßnahmen bei Handhabung, Verpackung und Transport einzuhalten. Die Abfälle müssen staubdicht verpackt (z. B. in reißfesten Säcken oder Big Bags) angeliefert werden.
Fremdstoffe wie Holz, Metalle, Kunststoffe, Gipskarton, Bitumen, Folien oder sonstige Bauabfälle sind nicht zulässig und müssen vor der Anlieferung entfernt sein. Asbesthaltige Materialien dürfen nicht enthalten sein und sind gesondert zu entsorgen.
Mineralfaserabfälle werden einer zugelassenen Entsorgung zugeführt; eine stoffliche Verwertung ist in der Regel nicht möglich.
Besonderheiten
Andienungspflicht für KFM Glaswolle aus den Landkreisen Mühldorf, Altötting, Rosenheim
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Altfahrzeuge -
Altreifen -
Aluminiumfelgen -
Aluminiumprofile -
Asbest -
Asphalt -
Bauschutt -
Baustellenabfälle -
Beton -
Dachstuhlholz -
Dämmmaterial -
Dämmwolle -
Elektromotoren -
Emulsionen -
Faserzementplatten -
Gewerbeabfälle -
Glas -
Holzfenster und Holztüren -
KMF Deckenplatten -
Kupferbleche -
Kupferbleche -
Kupferdraht -
Kupferkabel -
Messing -
PB Batterien -
Rigips -
Sonderabfälle -
Späne -
Sperrmüll -
Spraydosen / Farben und Lacke -
Stahlschrott -
Stahlschrott
