Dachstuhl
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behandeltes Holz
Mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien AI, AII oder AIII zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz
Konstruktionshölzer für tragende Bauteile (z. B. Dachstuhlholz, Holzfachwerk, Dachsparren)
- Fenster, Fensterstöcke, Außentüren
- imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich
- Palisaden, Pergolen, Gartenhäuser, Gartenzäune, imprägnierte Gartenmöbel
- Bahnschwellen, Leitungsmasten
- Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau
- Sortimente aus der Landwirtschaft (z. B. Holzpfähle aus Weinbau, Hopfenstangen)
- Kabeltrommeln (Herstellung vor 1989)
- Munitionskisten
- Altholz aus Schadensfällen (z.B. Brandholz) -
Fehlwürfe
Kategorie A I:
Naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt ist.
Kategorie A II:
Verleimtes, gestrichenes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung (z.B. PVC) und ohne Holzschutzmittel
Kategorie A III:
Altholz mit halogen-organischen Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel
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Altfahrzeuge -
Altreifen -
Aluminiumfelgen -
Aluminiumprofile -
Asbest -
Asphalt -
Bauschutt -
Baustellenabfälle -
Beton -
Dachstuhlholz -
Dämmmaterial -
Dämmwolle -
Elektromotoren -
Emulsionen -
Faserzementplatten -
Gewerbeabfälle -
Glas -
Holzfenster und Holztüren -
KMF Deckenplatten -
Kupferbleche -
Kupferbleche -
Kupferdraht -
Kupferkabel -
Messing -
PB Batterien -
Rigips -
Sonderabfälle -
Späne -
Sperrmüll -
Spraydosen / Farben und Lacke -
Stahlschrott -
Stahlschrott
