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Gemischte Baustellen- und Abbruchabfälle

Abfallbeschreibung: Gemischte Bau- und Abbruchabfälle zur Vorbehandlung

Gemischte Bau- und Abbruchabfälle zur Vorbehandlung bestehen aus nicht gefährlichen Abfällen, die bei Bau-, Umbau-, Sanierungs- oder Abbrucharbeiten anfallen und aufgrund ihrer gemischten Zusammensetzung nicht unmittelbar stofflich verwertet werden können. Eine Vorbehandlung ist erforderlich, um verwertbare Fraktionen abzutrennen.

Typische Bestandteile sind Beton- und Mauerwerksreste, Holz, Metalle, Kunststoffe, Gipskarton, Dämmmaterialien, Glas sowie sonstige baustellentypische Reststoffe. Der Abfall liegt in gemischter Form vor. Nicht zulässig sind gefährliche Abfälle wie asbesthaltige Materialien, teerhaltiger Asphalt, belastetes Holz (A4), Elektroaltgeräte, Batterien, Akkus, Flüssigkeiten, Druckbehälter oder sonstige gefährliche Stoffe.

Die gemischten Bau- und Abbruchabfälle werden in einer zugelassenen Vorbehandlungsanlage sortiert. Verwertbare mineralische und metallische Fraktionen werden stofflich verwertet, nicht verwertbare Anteile einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt.

Abfallschlüssel (AVV):
17 09 04 – Gemischte Bau- und Abbruchabfälle (nicht gefährlich)

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