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HBCD-haltiges Dämmmaterial

Abfallbeschreibung: Styropor / Styrodur / Airpop

Styropor, Styrodur und Airpop bestehen aus expandiertem bzw. extrudiertem Polystyrol (EPS / XPS) und fallen bei Bau-, Umbau-, Sanierungs- oder Verpackungsprozessen an. Typische Anfallformen sind Dämmplatten, Verpackungselemente, Formteile oder Verschnitt.

Das Material liegt in fester, leichter Form vor. Es ist grundsätzlich getrennt zu erfassen, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, wie es die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) fordert. Fremdstoffe wie Holz, Metalle, Gips, Beton, Folien, Bitumen oder sonstige Bauabfälle sind nicht zulässig und müssen vor der Anlieferung entfernt sein.

Styropor, Styrodur und Airpop aus dem Baubereich können je nach Baujahr Flammschutzmittel (z. B. HBCD) enthalten.

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