Holzentsorgung
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Abfallbeschreibung: Unbehandeltes Holz (Holz A1)
Unbehandeltes Holz der Kategorie A1 umfasst naturbelassenes, nicht beschichtetes und nicht behandeltes Holz. Es stammt überwiegend aus Bau-, Rückbau-, Gewerbe- oder Verpackungsbereichen und wurde weder gestrichen, lackiert, verleimt noch mit Holzschutzmitteln behandelt.
Typische Anfallformen sind Paletten, Kisten, Bretter, Balken, Latten, Verschnitt, Schalholz oder sonstige Massivholzprodukte. Das Material liegt in fester Form vor. Geringe Anhaftungen wie Nägel, Schrauben oder Klammern sind zulässig. Fremdstoffe wie Kunststoffe, Dämmmaterialien, Glas, Bitumen oder sonstige Bauabfälle sind nicht zulässig.
Unbehandeltes Holz A1 ist hochwertig verwertbar und wird einer stofflichen oder energetischen Verwertung in dafür zugelassenen Anlagen zugeführt.
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Abfallbeschreibung: Holz A2 / Holz A3
Holz A2 und Holz A3 umfassen behandeltes bzw. beschichtetes Altholz, das keine gefährlichen Holzschutzmittel enthält und daher nicht als gefährlicher Abfall eingestuft ist.
Holz A2 besteht aus verleimtem, beschichtetem oder lackiertem Holz aus dem Innenbereich. Typische Beispiele sind Möbelholz, Spanplatten, Tischlerplatten, beschichtete Holzwerkstoffe sowie lackierte oder gestrichene Hölzer ohne Holzschutzmittel.
Holz A3 umfasst stärker belastetes, jedoch ebenfalls nicht gefährliches Altholz aus dem Außenbereich, das beispielsweise gestrichen, lackiert oder beschichtet ist, jedoch keine Holzschutzmittel enthält. Dazu zählen z. B. Außentüren, Fensterrahmen ohne Holzschutzmittel, Zäune oder Schalungen mit Farbanstrichen.
Das Material liegt in fester Form vor. Anhaftungen wie Nägel, Schrauben oder Beschläge sind zulässig. Fremdstoffe wie Kunststoffe, Dämmmaterialien, Glas, Bitumen, Asbest oder gefährliche Stoffe sind nicht zulässig.
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Abfallbeschreibung: Holz A4
Holz A4 umfasst behandeltes oder belastetes Altholz, das aufgrund von chemischen Holzschutzmitteln oder sonstigen Schadstoffen nicht stofflich verwertet werden kann. Dazu zählen insbesondere mit Holzschutzmitteln imprägnierte Hölzer sowie stark belastete Holzbauteile.
Typische Anfallformen sind Bahnschwellen, Leitungsmasten, Außenhölzer, imprägnierte Bauhölzer, Holz aus dem Garten- und Landschaftsbau sowie vergleichbare behandelte Holzprodukte. Das Material liegt in fester Form vor.
Fremdstoffe wie Metallbeschläge, Schrauben oder Nägel können vorhanden sein und sind zulässig. Nicht zulässig sind sonstige Abfälle wie Kunststoffe, Dämmstoffe, Asbest oder gefährliche Anhaftungen außerhalb der Holzschutzmittel.
Abfallschlüssel (AVV):
17 02 04* – Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind -
Abfallbeschreibung: Dachstuhlholz
Dachstuhlholz besteht aus Holzbauteilen aus Dachkonstruktionen, die im Rahmen von Rückbau-, Sanierungs- oder Abbrucharbeiten anfallen. Gemäß dem Merkblatt des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU Bayern) wird Dachstuhlholz grundsätzlich der Altholzkategorie A4 zugeordnet, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Holz mit Holzschutzmitteln behandelt wurde (z. B. vorbeugender Holzschutz gegen Insekten oder Pilze).
Typische Bestandteile sind Sparren, Pfetten, Balken, Latten und sonstige tragende Holzelemente aus Dachstühlen. Das Material liegt in fester Form vor. Anhaftungen wie Nägel, Schrauben oder Metallbeschläge sind zulässig. Fremdstoffe wie Dämmmaterialien, Kunststoffe, Bitumenbahnen, Asbest, Gips oder sonstige Bauabfälle sind vor der Anlieferung zu entfernen.
Dachstuhlholz der Kategorie A4 gilt als belastetes Altholz und darf ausschließlich in dafür zugelassenen Anlagen behandelt werden
