Aluminium mit Anhaftung
Aluminium mit Anhaftung
Aluminiumabfälle mit einem maximalen Anteil von 20 % Fremd- und Anhaftungen (z. B. Kunststoffe, Beschichtungen, Schmutz oder sonstige nichtmetallische Bestandteile). Das Material ist überwiegend metallisch, sortenrein erfasst und für die stoffliche Verwertung geeignet.
Aluminium Gußabfälle
Aluminium-Gussabfälle bestehen aus Aluminiumgusslegierungen, die bei der Herstellung, Bearbeitung oder Demontage von gegossenen Aluminiumbauteilen anfallen. Hierzu zählen unter anderem Fehlgüsse, Angüsse, Speiser, Bruchstücke sowie ausgediente Aluminium-Gussteile.
Das Material ist metallisch, fest und grundsätzlich recyclingfähig. Geringe Anhaftungen von Öl, Fett oder Bearbeitungsrückständen können vorkommen. Fremdstoffe wie Eisen, Kunststoffe, Gummi, Holz oder andere Metalle sind möglichst auszuschließen.
Aluminium-Gussabfälle werden einer stofflichen Verwertung zugeführt und als Sekundärrohstoff wieder in der Metallindustrie eingesetzt.
Abfallschlüssel (AVV):
17 04 02 – Aluminium
