Asphaltabfälle
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Abfallbeschreibung: Asphalt PAK-frei
PAK-freier Asphalt besteht aus bituminösen Straßen- oder Flächenbefestigungen, bei denen durch Analytik oder gesicherte Herkunft nachgewiesen ist, dass der Gehalt an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) unterhalb der maßgeblichen Grenzwerte liegt. Das Material stammt in der Regel aus Straßen-, Wege- oder Hofflächenrückbau.
Typische Anfallformen sind Asphaltaufbruch, Asphaltfräsgut oder gebrochener Asphalt. Das Material liegt in fester, mineralisch-bituminöser Form vor. Geringe Anhaftungen von Erde oder Gestein sind zulässig. Fremdstoffe wie Beton, Ziegel, Holz, Kunststoffe, Metallteile, teerhaltiger Asphalt oder sonstige gefährliche Stoffe sind nicht zulässig.
PAK-freier Asphalt ist grundsätzlich recyclingfähig und wird je nach Qualität einer stofflichen Verwertung (z. B. Wiederverwendung im Asphaltmischgut) oder einer zugelassenen Entsorgung zugeführt.
Abfallschlüssel (AVV):
17 03 02 – Bitumengemische, mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01* fallen -
Abfallbeschreibung: Gussasphalt mit Analyse auf Asbest und PAK
Gussasphalt mit Analyse auf Asbest und PAK besteht aus bituminösem Gussasphalt, der bei Rückbau-, Sanierungs- oder Abbrucharbeiten anfällt, insbesondere aus Industrie-, Hallen-, Brücken- oder Parkflächen. Für das Material liegen Analysen vor, aus denen hervorgeht, dass keine Asbestfasern nachweisbar sind und die PAK-Gehalte unterhalb der maßgeblichen Grenzwerte liegen.
Der Abfall fällt in Form von Platten, Aufbruchmaterial oder Bruchstücken an und liegt in fester, mineralisch-bituminöser Form vor. Geringe Anhaftungen von mineralischem Untergrund sind zulässig. Fremdstoffe wie Beton, Ziegel, Holz, Kunststoffe, Metalle, teerhaltige Materialien oder sonstige gefährliche Abfälle sind nicht zulässig.
Gussasphalt mit unauffälliger Asbest- und PAK-Analytik gilt als nicht gefährlicher Abfall und ist grundsätzlich recyclingfähig. Die Verwertung erfolgt je nach Qualität in dafür zugelassenen Recycling- oder Verwertungsanlagen.
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Stahlschrott
