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Glasabfälle

  • Abfallbeschreibung: Glasabfälle / Bruchglas

    Glasabfälle bzw. Bruchglas bestehen aus nicht gefährlichem Glas, das bei Abbruch-, Renovierungs- oder Gewerbearbeiten anfällt. Dazu zählen unter anderem Flachglas, Fensterglas, Türglas, Spiegelglas ohne Beschichtung sowie sonstige Glasbruchstücke.

    Das Material liegt in fester, mineralischer Form vor. Übliche Anhaftungen wie Rahmenreste, Dichtungen oder Folien sind möglichst zu entfernen. Nicht zulässig sind Verbundglas, Sicherheitsglas (z. B. VSG, ESG), Drahtglas, hitzebeständiges Glas, Keramik, Porzellan, Steingut, Leuchtmittel oder Spiegel mit Beschichtungen.

    Glasabfälle / Bruchglas werden sortiert und einer stofflichen Verwertung in der Glasindustrie oder einer zugelassenen Entsorgung zugeführt.

  • Abfallbeschreibung: Fensterglas mit Dichtung

    Fensterglas mit Dichtung besteht aus Flachglas aus Fenstern oder Türen, das mit umlaufenden Dichtungen aus Gummi oder Kunststoff versehen ist. Das Material fällt überwiegend bei Sanierungs-, Umbau- oder Rückbauarbeiten an.

    Das Glas liegt in fester Form vor. Die Dichtungen sind produktbedingt vorhanden und gelten als zulässige Anhaftungen. Rahmen aus Holz, Kunststoff oder Metall sind vor der Anlieferung zu entfernen. Nicht zulässig sind Sicherheits- oder Verbundgläser (z. B. ESG, VSG), Drahtglas, beschichtete Spiegelgläser, Keramik oder sonstige Fremdstoffe.

    Fensterglas mit Dichtung wird je nach Annahmekriterium der Verwertungsanlage einer stofflichen Verwertung oder einer zugelassenen Entsorgung zugeführt.

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