Sperrmüll
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Sperrmüll
Was gehört zum Sperrmüll
Zum Sperrmüll zählen sperrige Haushaltsgegenstände, die aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die reguläre Mülltonne passen und überwiegend aus privaten Haushalten stammen:
Möbelstücke (z. B. Schränke, Sofas, Tische, Stühle, Betten, Matratzen), Teppiche und große Bodenbeläge, Lattenroste, Große Kunststoffgegenstände (z. B. Gartenmöbel ohne Metallrahmen), Koffer, Kinderwagen, Spiegel (ohne Rahmen mit Elektronik),
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Fehlwürfe im Sperrmüll
Nicht zum Sperrmüll zählen Elektro- und Elektronikaltgeräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke, Fernseher, Monitore, Elektroherde oder Kleingeräte, ebenso wenig Batterien, Akkus, Farben, Lacke, Chemikalien, Öle oder andere gefährliche Abfälle. Ausgeschlossen sind außerdem Bau- und Renovierungsabfälle wie Bauschutt, Beton, Ziegel, Fliesen, Gipskarton, Dämmstoffe, Fenster, Türen und Sanitärkeramik. Ebenfalls kein Sperrmüll sind Altreifen, Fahrzeugteile, Metalle und Schrott, Kabel, Heizkörper sowie Abfälle aus Gewerbe und Industrie, sofern diese nicht ausdrücklich als gewerblicher Sperrmüll deklariert sind.
Sperrmüll muss frei von flüssigen Bestandteilen und gefährlichen Stoffen sein; die Annahme erfolgt in der Regel nur für haushaltsübliche Mengen.
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Altfahrzeuge -
Altreifen -
Aluminiumfelgen -
Aluminiumprofile -
Asbest -
Asphalt -
Bauschutt -
Baustellenabfälle -
Beton -
Dachstuhlholz -
Dämmmaterial -
Dämmwolle -
Elektromotoren -
Emulsionen -
Faserzementplatten -
Gewerbeabfälle -
Glas -
Holzfenster und Holztüren -
KMF Deckenplatten -
Kupferbleche -
Kupferbleche -
Kupferdraht -
Kupferkabel -
Messing -
PB Batterien -
Rigips -
Sonderabfälle -
Späne -
Sperrmüll -
Spraydosen / Farben und Lacke -
Stahlschrott -
Stahlschrott
