004986311668520  Harthausen 13, 84562 Mettenheim

Glas- und Mineralwolle

Andere Begriffe

Mineralfaserabfälle, Mineralwolle, Glaswolle, Steinwolle, Schlackewolle, anorganische Synthesefasern, textile Glas- oder Keramikfasern, Dämm-, Isoliermaterialien

Herkunft

Produktionsreste, Bauabfall, Sanierungs- oder Abbruchmaterial aus den Einsatzgebieten Wärmedämmung, Schall- oder Brandschutz

Eigenschaften

Künstliche Mineralfasern (KMF) weisen im Körper eine geringere Biobeständigkeit als Asbest auf. Sie können quer zur Faserrichtung brechen und verlieren dadurch ihre krebserzeugende Eigenschaft. Daher sind sie im Vergleich zu Asbestfasern als weniger kritisch anzusehen.

Ab 1996 wurden in Deutschland neben krebserzeugenden auch nicht krebserzeugende KMF hergestellt, davor nur als krebserzeugend eingestufte. Seit 01.06.2000 ist das Inverkehrbringen von krebserzeugenden Mineralfasern untersagt. Mineralwolle, die nach diesem Stichtag gekauft wurde, ist nicht krebserzeugend. Solche Mineralwolle besitzt das RAL-Gütezeichen (Freizeichnung seit 1999). KMF ohne RAL-Gütezeichen und solche, die vor dem 01.06.2000 gekauft wurden, sind ohne gegenteiligen Nachweis als krebserzeugend der Kategorie 2 oder 3 (CMR-Gesamtliste) einzustufen. Asbest gehört zur Kategorie 1.
KMF, bei denen davon auszugehen ist, dass sie krebserzeugend wirken, sind gefährlicher Abfall im Sinne der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). KMF, die nachweislich als nicht krebserzeugend zu bewerten sind (neuere KMF aus dem kontrollierten Rückbau, Verschnitte etc., KMF mit dem RAL-Gütezeichen), sind nicht gefährlicher Abfall.

Entsorgungsmöglichkeiten
Eigene Anlieferung in unserer Firma
Containerbereitstellung durch unsere Firma
Verpackung: Mineralwollsäcke

Besonderheiten

Andienungspflicht für KFM Glaswolle aus den Landkreisen Mühldorf, Altötting, Rosenheim

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