Am 1. August 2017 trat die novellierte Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Dies führt zu neuen Anforderungen sowohl für Abfallerzeuger als auch für Abfallentsorger. Die Konsequenzen speziell für Abfallerzeuger werden hier dargestellt.
Gewerbeabfälle
( 3 und 4 der neuen GewerbeabfallV)
Bau- und Abbruchabfälle
( 8 und 9 der neuen GewerbeabfallV)
Juris: Gewerbeabfallverordnung
(Externer Link)