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AGB




Unsere AGB per PDF



ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Firma Entsorgung Baumert KG - Entsorgungsfachbetrieb

1.) Allgemeines: Unsere Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil jedes von uns erstellten Angebotes sowie jedes mit uns geschlossenen Entsorgungsvertrages. Sie gelten ohne besonderen Hinweis auch für nachfolgende Angebote und Verträge. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Mit der Bereitstellung von Behältern, der Übernahme und/oder Lieferung von Abfällen oder Waren gelten die ABG durch den Vertragspartner als angenommen.

2.) Angebote: An unsere Angebote halten wir uns 2 Wochen gebunden. Für Leistungen, für die kein Preis vereinbart ist, gilt unsere jeweils gültige Preisliste. Leistungsfristen sind freibleibend.

3.) Preise: Die von uns genannten Preise sind, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, Nettopreise. Die Preise sind freibleibend. Änderungen der Kalkulationsgrundlagen, berechtigen uns zu Preisanpassungen. Die angegebenen Transportpreise unterliegen den jeweiligen Preisschwankungen der Tarifempfehlung für den Güterverkehr, herausgegeben von der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, Fachverband für den Güterverkehr. Preise für Deponie und Verwertung bauen auf den Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Angebotslegung auf und unterliegen entsprechenden Änderungen. Ausgangsziffer ist der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verlautbarte Index. Bei einer Änderung der Indexwerte um jeweils mehr als 5% gegenüber der Ausgangsziffer oder jener Indexziffer, die die letzte Preisanpassung herbeigeführt hat, nach oben oder unten, verändert sich der jeweilige Preis im selben Ausmaß. Änderungen um weniger als 5% bleiben außer Ansatz. Ist jedoch eine Änderung von mehr als 5% erreicht, ist diese jeweils voll anzurechnen.

4.) Zahlungsbedingungen: Unsere Rechnungen sind, sofern nicht anderes vereinbart ist, innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir ohne weiteres zur Verrechnung von Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 12 % p. a., berechtigt. Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet, sämtliche mit der Einbringlichmachung der Forderung entstehenden Kosten, insbesondere auch Mahnspesen und Kosten anwaltlicher Mahnschreiben zu ersetzen. Zahlungen sind auf das auf der Rechnung angeführte Konto zu leisten. Unsere Fahrer sind nicht zum Inkasso berechtigt. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Diskontspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

5.) Vertragsdauer: Die Entsorgungsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie kann von jedem Vertragsteil unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten jeweils zum Ende eines jeden Kalendermonats aufgekündigt werden.
Bei Vorliegen von wichtigen Gründen kann der Vertrag von jedem Vertragsteil ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Als wichtige gründe gelten für uns ein Zahlungsrückstand trotz Mahnung und Nachfristsetzung in der Dauer von 14 Tagen, die grob fahrlässige Falschdeklaration von Abfällen, unrichtige Informationen betreffend Lizenzierung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Abweisung eines Insolvenzverfahrens infolge von Vermögenslosigkeit. Die vorzeitige Auflösung hat die unverzügliche Einstellung der Entsorgungsleistungen zur Folge. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten. Bei Beendigung des Vertrages sind wir in jedem Fall auch berechtigt, die von uns leihweise zur Verfügung gestellten Behältnisse sofort abzuholen.

6.) Gewährleistung und Haftung: Von uns genannte Termine sind Zirka-Termine und somit freibleibend. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt irgendwelche Ansprüche gegen uns wegen Verzögerung unserer Leistungen zu erheben. Beanstandungen, Reklamationen und Ersatzansprüche, die sich aus unseren Leistungen ergeben sollten, müssen bei uns innerhalb von 8 Tagen nach Durchführung der betreffenden Leistung schriftlich bekannt gegeben werden. Wir verpflichten uns zur vertrags- und gesetzesgemäßen Entsorgung der übernommenen Abfälle, soweit diese vom Auftraggeber richtig deklariert sind. Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Schäden, die uns oder Dritten durch eine falsche Bezeichnung der Abfälle im Liefer- bzw. Übernahmeschein bzw. im Begleitschein entstehen. Der Auftraggeber bestätigt die richtige Bezeichnung, Kennzeichnung sowie Vollständigkeit seiner Angaben jeweils durch seine Unterschrift auf dem Liefer- bzw. Übergabeschein. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zu trennenden Stoffgruppen sortenrein bereitzustellen. Sollte das zur Abholung bereitgestellte Material nicht sortenrein oder insbesondere bei Papier verunreinigt sein, so sind wir berechtigt, die betroffenen Säcke und Behälter zu belassen oder so wie doch transportiert werden als Restmüll, Sperrmüll oder gefährliche Abfälle in Rechnung zu stellen.
Wir sind nicht verpflichtet, nicht transportfähige Säcke abzutransportieren. Überfüllte Behälter werden nicht transportiert. Sind beim Transport und / oder der Entsorgung der Abfälle

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